Liebe Patientinnen und Patienten,
2024 wurde in Deutschland das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt.
So setzen wir das um:
- Wir lesen Ihre Versicherungskarte einmal im Quartal in der Praxis ein. Erst danach können Rezepte ausgestellt werden.
- Sie bestellen Ihr Rezept wie gewohnt über Rezept-Telefon, E-Mail, App, oder persönlich.
- Sie brauchen nicht in der Praxis warten oder wieder kommen: Sobald die Ärztin das Rezept freigegeben hat, können Sie es mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke einlösen. Geben Sie uns zwei Werktage Zeit, um Ihr Rezept zu bearbeiten, bevor Sie in die Apotheke gehen.
- Falls nötig drucken wir eine Papier-Version des eRezepts aus, die Sie in der Praxis abholen und in der Apotheke vorlegen.
- Ihre Versicherungskarte wird in der Apotheke eingelesen. Damit wird Ihr Rezept aus einem gesicherten Teil des Internets abgerufen. Auf Ihrer Karte wird hierfür nichts gespeichert!
- Sie erhalten Ihr Medikament.
Für Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Privatrezepte gibt es noch keine eRezept-Lösung. Diese Verordnungen stellen wir wie gewohnt auf Papier aus.
Wie immer gilt: Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.
Ihr Praxis-Team Noack & Born