Fragen zur Organspende

Warum soll ich mich damit beschäftigen?

Organspenden retten Leben, der Aufwand, sich zu registrieren ist gering.

Viele Organe können nicht entnommen werden, da eine eindeutige Zustimmung der potentiellen Spender:in zu Lebzeiten fehlt. Das verwehrt vielen schwerkranken Menschen die Chance auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden.

Im Falle einer unklaren oder fehlenden Äußerung („ja“ oder „nein“) müssen die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen der:s Verstorbenen entscheiden. Das erzeugt eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation, die man durch eine klare Entscheidung im Vorfeld vermeiden kann.

Wer kann Organspender:in werden?

Alle ab dem 16. Lebensjahr, auch ohne Zustimmung der Eltern.
Eine Altersobergrenze besteht nicht. Je jünger die verstorbene Person ist, desto mehr Organe eignen sich in der Regel für eine Transplantation. Aber auch eine funktionstüchtige Niere eines über 70jährigen Menschen kann Schwerkranken wieder ein fast normales Leben schenken!

Ich habe eine chronische Erkrankung. Darf ich meine Organe trotzdem spenden?

Nur wenige Krankheiten schließen eine Organspende aus. Im Falle einer möglichen Spende entscheiden qualifizierte Ärztinnen und Ärzte bei jedem Patienten bzw. jeder Patientin individuell.

Wo finde ich weitere Informationen?

Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400 (kostenfrei)
Email: organspende@bzga.de
Website: www.organspende-info.de

Sie können uns auch einfach ansprechen oder einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren.

Alles klar, ich bin dabei! Was muss ich tun?

Am besten registrieren sie sich einfach unter www.organspende-register.de .
Besprechen sie ihre Entscheidung mit ihren Angehörigen, damit diese ihren Willen im Fall der Fälle mitteilen können.

Sie können zudem noch einen Vermerk in ihrer Patientenverfügung einfügen.

Ein ausgefüllter Organspendeausweis in der Brieftasche kann im Notfall hilfreich sein (bestellbar unter www.organspende-info.de ODER bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis).

Wir danken Ihnen dafür, dass Sie sich für dieses Thema interessieren, wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie noch weitere Fragen haben.

Ihre Lisa Noack und Julia Born mit dem Praxisteam

Informationen zum elektronischen Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten, 

mit dem Jahreswechsel wurde in Deutschland das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt. 

So setzen wir das um:

  • Wir lesen Ihre Versicherungskarte einmal im Quartal in der Praxis ein. Erst danach können Rezepte ausgestellt werden.
  • Sie bestellen Ihr Rezept wie gewohnt über Rezept-Telefon, E-Mail, App, oder persönlich.
  • Sie brauchen nicht in der Praxis warten oder wieder kommen: Sobald die Ärztin das Rezept freigegeben hat, können Sie es mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke einlösen. Geben Sie uns zwei Werktage Zeit, um Ihr Rezept zu bearbeiten, bevor Sie in die Apotheke gehen.
  • Falls nötig drucken wir eine Papier-Version des eRezepts aus, die Sie in der Praxis abholen und in der Apotheke vorlegen.
  • Ihre Versicherungskarte wird in der Apotheke eingelesen. Damit wird Ihr Rezept aus einem gesicherten Teil des Internets abgerufen. Auf Ihrer Karte wird hierfür nichts gespeichert!
  • Sie erhalten Ihr Medikament.

Für Hilfsmittelrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Privatrezepte gibt es noch keine eRezept-Lösung. Diese Verordnungen stellen wir wie gewohnt auf Papier aus.

Wie immer gilt: Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

Ihr Praxis-Team Noack & Born

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