Fragen zur Organspende

Warum soll ich mich damit beschäftigen?

Organspenden retten Leben, der Aufwand, sich zu registrieren ist gering.

Viele Organe können nicht entnommen werden, da eine eindeutige Zustimmung der potentiellen Spender:in zu Lebzeiten fehlt. Das verwehrt vielen schwerkranken Menschen die Chance auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden.

Im Falle einer unklaren oder fehlenden Äußerung („ja“ oder „nein“) müssen die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen der:s Verstorbenen entscheiden. Das erzeugt eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Lebenssituation, die man durch eine klare Entscheidung im Vorfeld vermeiden kann.

Wer kann Organspender:in werden?

Alle ab dem 16. Lebensjahr, auch ohne Zustimmung der Eltern.
Eine Altersobergrenze besteht nicht. Je jünger die verstorbene Person ist, desto mehr Organe eignen sich in der Regel für eine Transplantation. Aber auch eine funktionstüchtige Niere eines über 70jährigen Menschen kann Schwerkranken wieder ein fast normales Leben schenken!

Ich habe eine chronische Erkrankung. Darf ich meine Organe trotzdem spenden?

Nur wenige Krankheiten schließen eine Organspende aus. Im Falle einer möglichen Spende entscheiden qualifizierte Ärztinnen und Ärzte bei jedem Patienten bzw. jeder Patientin individuell.

Wo finde ich weitere Informationen?

Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400 (kostenfrei)
Email: organspende@bzga.de
Website: www.organspende-info.de

Sie können uns auch einfach ansprechen oder einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren.

Alles klar, ich bin dabei! Was muss ich tun?

Am besten registrieren sie sich einfach unter www.organspende-register.de .
Besprechen sie ihre Entscheidung mit ihren Angehörigen, damit diese ihren Willen im Fall der Fälle mitteilen können.

Sie können zudem noch einen Vermerk in ihrer Patientenverfügung einfügen.

Ein ausgefüllter Organspendeausweis in der Brieftasche kann im Notfall hilfreich sein (bestellbar unter www.organspende-info.de ODER bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis).

Wir danken Ihnen dafür, dass Sie sich für dieses Thema interessieren, wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie noch weitere Fragen haben.

Ihre Lisa Noack und Julia Born mit dem Praxisteam

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)​

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 15.01.2025 testen wir die elektronische Patientenakte (ePA). Zu dieser haben wir bereits einige Rückfragen erhalten. Deswegen informieren wir Sie in einem ausführlichen Beitrag zu Verwaltung der ePA, Datenschutz und Widerspruchsmöglichkeiten. Der Text hängt auch in der Praxis aus.

Die „ePA für alle“ ist leider noch nicht ausgereift und wird in der Zukunft im laufenden Betrieb überarbeitet. Dies stellt auch uns vor große Herausforderungen – gerade, weil sich die Vorgaben und Abläufe auch für uns ständig ändern. Wir bitten um Verständnis, falls es deswegen zu Problemen kommen sollte. 

Auf unserer Website werden wir Sie künftig über wesentliche Aspekte der ePA informieren. Bei weiterführenden Fragen zur ePA und für die technische Unterstützung z.B. mit der App wenden Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team Noack & Born

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