Telefon-AU wieder möglich

Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 7. Dezember 2023 dürfen wir Sie bei leichten Erkrankungen telefonisch für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Sollten Sie darüber hinaus eine AU benötigen, ist ein Besuch der Sprechstunde nötig.

Eine telefonische AU ist nur für Patient:innen erlaubt, die in der Praxis bereits bekannt sind – und wenn keine Video-Sprechstunde möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf telefonische Krankschreibung, das Praxisteam entscheidet darüber nach medizinischer Einschätzung.

Weiterführende Informationen zur Telefon-AU finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung, mehr über die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfahren Sie in unserem Artikel dazu.

Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!

Ihr Praxisteam

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)​

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 15.01.2025 testen wir die elektronische Patientenakte (ePA). Zu dieser haben wir bereits einige Rückfragen erhalten. Deswegen informieren wir Sie in einem ausführlichen Beitrag zu Verwaltung der ePA, Datenschutz und Widerspruchsmöglichkeiten. Der Text hängt auch in der Praxis aus.

Die „ePA für alle“ ist leider noch nicht ausgereift und wird in der Zukunft im laufenden Betrieb überarbeitet. Dies stellt auch uns vor große Herausforderungen – gerade, weil sich die Vorgaben und Abläufe auch für uns ständig ändern. Wir bitten um Verständnis, falls es deswegen zu Problemen kommen sollte. 

Auf unserer Website werden wir Sie künftig über wesentliche Aspekte der ePA informieren. Bei weiterführenden Fragen zur ePA und für die technische Unterstützung z.B. mit der App wenden Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Praxis-Team Noack & Born

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