Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 7. Dezember 2023 dürfen wir Sie bei leichten Erkrankungen telefonisch für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben. Sollten Sie darüber hinaus eine AU benötigen, ist ein Besuch der Sprechstunde nötig.
Eine telefonische AU ist nur für Patient:innen erlaubt, die in der Praxis bereits bekannt sind – und wenn keine Video-Sprechstunde möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf telefonische Krankschreibung, das Praxisteam entscheidet darüber nach medizinischer Einschätzung.
Weiterführende Informationen zur Telefon-AU finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung, mehr über die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfahren Sie in unserem Artikel dazu.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu!
Ihr Praxisteam