Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 15.01.2025 testen wir die elektronische Patientenakte (ePA). Ab wann die ePA routinemäßig genutzt werden kann, ist aktuell noch unklar. Auch gibt es zurzeit noch Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit (mehr dazu hier).
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die ePA an. Sie sind für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und verpflichtet, Sie als Versicherte zu informieren – über Funktionen, den Umgang mit Ihren sensiblen Daten und Ihre Rechte. Wer gesetzlich versichert ist und nicht widerspricht, erhält voraussichtlich ab 15.02.25 eine ePA. Private Kassen können eine ePA anbieten, müssen dies aber nicht.
Grundlage unserer Behandlung bleibt selbstverständlich die mündliche Anamnese im persönlichen Gespräch. Wir sind nicht verpflichtet, Ihre ePA vollständig zu lesen und können dies zeitlich auch nicht leisten. Wenn es bei der Behandlung notwendig ist, können wir gezielt Informationen aus der ePA heranziehen.
Verwaltung der ePA durch Sie selbst
- Die ePA ist eine patientengeführte Akte.
- Um Einfluss auf Inhalt oder Zugriffsrechte Ihrer ePA zu nehmen, können Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse nutzen.
- Sie können Dokumente mit der App einstellen oder löschen.
- Sollte die App-Nutzung für Sie eine Hürde darstellen: Nennen Sie Ihrer Krankenkasse eine vertretungsberechtigte Person z.B. aus Freundeskreis oder Familie, die Sie unterstützt.
- Sie können die ePA auch nur als „Bibliothek“ für Befunde nutzen, ohne sie selbst über eine App zu verwalten.
Verwaltung der ePA durch Praxis und Krankenkasse
- Mit Einlesen Ihrer Versichertenkarte erhalten Praxen automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA und sämtliche Daten.
- Wenn Sie eine ePA haben, sind wir als Praxis gesetzlich verpflichtet, Daten wie Verordnungsdaten des eRezepts sowie Befunde aus unserer aktuellen Behandlung einzuspielen – vorausgesetzt dies ist technisch möglich und die Daten liegen in digital nutzbarer Form vor (z.B. Laborbefunde, EKG).
- Auf Wunsch können weitere aktuelle Dokumente wie Elektronische AU-Bescheinigungen und DMP-Dokumentationen eingefügt werden.
- Dokumente aus früheren Behandlungen werden nicht automatisch in die ePA übernommen. Das Einstellen alter Arztbriefe und die Digitalisierung von Papierbefunden ist nicht Aufgabe der Praxen.
- Jede Praxis ist nur für das Eintragen von eigenen, aktuell erhobenen, Befunden verantwortlich. Weitere Befunde, z.B. von Spezialist:innen oder aus Krankenhäusern, müssen von diesen selbst in die ePA eingepflegt werden.
- Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihre Krankenkasse für Sie Dokumente digitalisiert. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente.
Widerspruch und weitere Nutzung Ihrer Daten
- Sie können entscheiden, ob und welche aktuellen Befunde Ihre Arztpraxis in die ePA einspielt, gegen das Einfügen einzelner Dokumente können Sie direkt in der Praxis widersprechen.
- In der ePA-App können Sie Befunde selbst löschen oder den Zugriff individuell einschränken.
- Das Bundesgesundheitsministerium wird die in den ePA gespeicherten Daten pseudonymisiert (ohne Angaben von Name und Adresse) auch für andere Zwecke als für Ihre individuelle Gesundheitsversorgung nutzen. Gegenwärtig ist unklar, wie dies geschieht – und inwiefern die Sicherheit Ihrer Daten dabei gewährleistet wird. Wenn Sie Ihre Daten für diese „Sekundärnutzung“ nicht bereitstellen wollen, können Sie widersprechen – in der ePA-App oder über die Ombudsstelle bzw. den Service Ihrer Krankenkasse.
- Falls Sie die ePA nicht nutzen möchten, können Sie sie jederzeit bei Ihrer Krankenkasse deaktivieren oder vollständig löschen lassen. Mehr Informationen zum Widerspruch finden Sie hier.
- Nach Widerspruch oder Löschung können Sie die ePA zu einem späteren Zeitpunkt durch Ihre Krankenkasse erneut einrichten lassen.
Viele der geplanten Funktionen der ePA werden technisch erst in den nächsten Monaten bis Jahren nutzbar sein.
Die „ePA für alle“ in ihrer unausgereiften Umsetzung stellt auch uns vor große Herausforderungen – gerade, weil sich die Vorgaben und Abläufe auch für uns ständig ändern. Wir bitten um Verständnis, falls es deswegen zu Problemen kommen sollte.
Bei Fragen zur ePA wenden Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse.
Ihre Lisa Noack, Julia Born und das Praxis-Team